Vollgutachten / Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21

Der Paragraf 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und für die keine der folgenden Unterlagen für die Wiederzulassung vorliegt:

  • Datenbestätigung
  • Bescheinigung über die Einzelgenehmigung
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Zudem benötigt man ein Vollgutachten bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich.