SCHADENGUTACHTEN
Es passiert schneller als man denkt und öfter als man glaubt. Jedes Jahr zählt die Statistik rund vier Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Gott sei Dank bleibt es meistens „nur” bei einem Blechschaden.
Wenn Sie allerdings selbst betroffen sind, ist das dennoch hochgradig ärgerlich. Auch wenn Sie nicht schuld sind. In diesem Fall müssen Sie den Schaden möglichst schnell von neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.
Welche Reparaturkosten werden für die Instandsetzung meines Wagens anfallen? Wie hoch ist die Wertminderung? Oder handelt es sich gar um einen Totalschaden? Wie hoch sind dann der Wiederbeschaffungswert und der Restwert? Fragen, die auf der Grundlage des Schadengutachtens entschieden werden.
Achtung: Übergeben Sie die Abwicklung Ihres Schadens nie an die Versicherung!
Für Sie als Geschädigter, ist unser Service kostenfrei, da wir direkt mit dem Verursacher bzw. seiner Versicherung abrechnen.
Hierauf haben Sie ein Recht:
- Reparaturkosten
- Auszahlung laut Gutachten
- Ersatz durch ein gleichwertiges Fahrzeug
- Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Kosten für Rechtsanwalt und Sachverständigen
- Ausgleich der Wertminderung
- Berge- und Abschleppkosten
- Fahrzeug Ab- und Anmeldegebühren
- Umbaukosten für Sonderzubehör
- Standgeld
- Allgemeine Unkostenpauschale
Wir übernehmen die Abwicklung Ihres Unfallschadens und deren Durchsetzung gegenüber der Versicherung. Dabei arbeiten wir serviceorientiert und begleiten den gesamten Prozess Ihres Schadenfalls. Unsere Spezialisten erstellen Ihr Kfz-Schadengutachten und bewerten Ihr Fahrzeug.
- Schadenaufnahme mobil bei Ihnen oder in Ihrem Reparaturbetrieb
- Erstellung des Schadengutachtens
- Einholung der Reparaturkostenfreigabe bei der gegnerischen Versicherung
- Fahrzeugreparatur
- Qualitätskontrolle und Reparaturbestätigung durch unsere Sachverständigen
- …gute Fahrt !!!
Kompetente Gutachterberatung: Ihre Rechte und Vorteile bei der Schadensbewertung
Fragen, die durch den Gutachter beantwortet werden können. Jahrelange Erfahrungen unserer exzellenten Experten bieten Ihnen eine kompetente Beratung für die Erstellung eines Schadensgutachtens. Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.
ALMOCON Wir kommen im
Schadensfall auch zu Ihnen.
Wir helfen schnell und unkompliziert.