Gasanlagenprüfungen G607
G 607 – Gasprüfung für Wohnwagen und Reisemobile: Wichtige Informationen für Fahrzeugbesitzer
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt in Europa eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben von Gasanlagen in Wohnwagen, Reisemobilen und Freizeitfahrzeugen. Diese Regelungen sind wichtig für die Sicherheit und den rechtlichen Betrieb Ihrer Fahrzeuge.
Die rechtlichen Grundlagen für die Gasprüfung von Flüssiggasanlagen basieren auf den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), den EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie dem DVGW-Arbeitsblatt G 607/EN 1949, bekannt als G 607.
Laut dieser Vorschrift ist jede Gasanlage in einem Fahrzeug verpflichtet, alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft zu werden. Diese regelmäßige Gasprüfung ist entscheidend, um die Sicherheit Ihrer Familie und der Mitreisenden zu gewährleisten. Sie schützt vor möglichen Gefahren und sorgt dafür, dass Ihre Gasanlage stets einwandfrei funktioniert.
Achten Sie darauf, Ihre Gasprüfung rechtzeitig durchführen zu lassen! Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sorgen Sie für Sicherheit und Ruhe auf Ihren Reisen!
Das Prüfbuch für Ihre Flüssiggasanlage: Wichtige Informationen für sichere Reisen
Die Sicherheit Ihrer Flüssiggasanlage hat oberste Priorität! Vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur oder dem Austausch eines Gerätes sollte die Anlage unbedingt von einem Fachmann überprüft werden. Bei der Erstprüfung erhalten Sie ein Prüfbuch, das Sie stets im Fahrzeug mitführen sollten.
Zusätzlich ist eine regelmäßige Prüfung alle zwei Jahre erforderlich. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert. Wenn alles in Ordnung ist, wird eine Prüfplakette außen am Fahrzeug angebracht. Beachten Sie, dass viele Campingplätze nur mit einer gültigen Gasanlagenprüfung betreten werden dürfen. Die Grundlage für diese Prüfungen bilden die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) sowie die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG und das DVGW Arbeitsblatt G 607.
Sparen Sie Zeit und Wege!
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) bringen, denken Sie daran, das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mitzubringen. Fehlt dem Fahrzeugprüfer eine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage, kann der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette ausstellen. Bei Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Anmerkung im Prüfbericht vermerkt, jedoch erhält der Wohnwagen eine HU-Plakette, da der Fahrzeugführer durch eine fehlerhafte Gasanlage nicht gefährdet wird.
Zu Ihrem HU- Termin in der TÜV SÜD Prüfstelle, vergessen Sie nicht, auch die Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage zu veranlassen. So sind Sie auf der sicheren Seite und können unbeschwert reisen!