Amtliche Fahrzeuguntersuchen - Fahrzeuguntersuchungen für höchste Sicherheit
Bei ALMOCON werden zahlreiche amtliche Fahrzeuguntersuchungen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen zu gewährleisten. Ob Hauptuntersuchungen, Gasanlagenprüfungen oder spezifische Begutachtungen für Sonderfahrzeuge – die Experten bieten umfassende Prüfleistungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Speziell für Fahrzeuge mit Personenbeförderungslizenz oder Oldtimer gelten besondere Regelungen, die hier professionell abgedeckt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hauptuntersuchungen (inkl. AU) gem. §29 StVZO
Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind.
Untersuchungen gem. §§ 41, 42 BOKraft
Fahrzeuge, die die Lizenz für die Personenbeförderung besitzen, unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung
Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”)
Gasanlagenprüfungen gem. § 41a StVZO
Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden.
Oldtimerbegutachtungen gem. § 23 StVZO
Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet.
GGVSEB bis 3,5t / ADR - Prüfungen
Eine wichtige Prüfleistung unserer Prüfingenieure ist die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSEB
UVV / BGV / GUV - Prüfungen an Fahrzeugen
TÜV SÜD unterstützt Kfz-Betriebe auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen.
Begutachtungen gem. § 5 FZV
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), …
Bestätigungen gem. § 1 9. AusnahmeVO zur StVO
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist am 15.10.1998 in Kraft getreten und seit dem 11.11.2010 unbefristet gültig. Die bisher erstellten Tempo 100-Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit.
Vollgutachten / Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21
Der Paragraf 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.
Gasanlagenprüfungen G607
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt in Europa eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben von Gasanlagen in Wohnwagen, Reisemobilen und Freizeitfahrzeugen.